Im Auftrag der zuweisenden Stelle führen wir berufliche Massnahmen durch. Dies kann eine drei- bis sechsmonatige Abklärung, ein Arbeitstraining oder eine erstmalige berufliche Ausbildung bedeuten. Sind berufliche Massnahmen noch nicht möglich, verfolgen wir die Abklärung beruflicher Möglichkeiten und den schrittweisen Aufbau der persönlichen Leistungsfähigkeit. Die beruflichen Abklärungen werden in der Regel stationär durchgeführt. Die Klientinnen und Klienten arbeiten entweder im Arbeitsbereich der Stiftung oder in einem Partnerbetrieb. In begründeten Fällen werden auch ambulante Abklärungen angeboten. Die meisten Klientinnen und Klienten der Stiftung sbe streben eine erstmalige berufliche Ausbildung an. Das Ausbildungsniveau erstreckt sich von der Ausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) über Attestausbildungen (EBA) hin zur praktischen Ausbildung nach INSOS. Wenn möglich wird das letzte Ausbildungsjahr in einem Betrieb in der freien Wirtschaft durchgeführt. In folgenden Arbeitsbereichen bietet die Stiftung sbe Arbeitstrainings, Abklärungs- oder Ausbildungsplätze an:
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Hauswirtschaft
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Küche
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Glaceproduktion
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Sekretariat
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Holzwerkstatt